Nutzungsbedingungen für Software & Online-Tools

Stand: September 2026. Es gilt die zum Zeitpunkt Ihrer Nutzung oder Ihres Downloads auf dieser Seite veröffentlichte Fassung. Für die Überlassung und Nutzung von Software, Programmen, Skripten und Binaries (u. a. GlückBarQrCode, Backswift, DocuDown) sowie für die Nutzung interaktiver Online-Werkzeuge und Konfiguratoren (u. a. PostgreSQL Performance- & Konfigurations-Rechner) über die Webseiten von Glück IT und dozent.net gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen; die AGB von dozent.net betreffen Seminar- und Beratungsleistungen und finden hier keine Anwendung.

1. Nutzungsrechte (§ 31 UrhG)

Glück IT räumt Ihnen an der über dozent.net bzw. glueck.it bezogenen Software ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software unentgeltlich zu vervielfältigen, zu installieren und zu nutzen — auch zu gewerblichen Zwecken, auf beliebig vielen eigenen Servern, Arbeitsplätzen und in beliebig vielen Projekten; die interne Verteilung im eigenen Unternehmen ist eingeschlossen.

Nicht eingeräumt werden das Recht zur Weitergabe an Dritte, zur Unterlizenzierung und zur Bearbeitung. Verbundene Unternehmen und Ihre Kunden gelten als Dritte: Setzen Sie die Software in einem Kundenprojekt ein, bezieht der Kunde sie selbst über dozent.net bzw. glueck.it.

Die §§ 69d und 69e UrhG — bestimmungsgemäße Benutzung, Erstellung einer Sicherungskopie, Beobachten, Untersuchen und Testen sowie Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität — bleiben unberührt; die Beseitigung von Fehlern für den eigenen Einsatz bleibt Ihnen unbenommen.

2. Drittkomponenten und Open Source

Die Software kann Komponenten und Bibliotheken Dritter enthalten, die gesonderten Lizenzbedingungen (wie der MIT-Lizenz) unterliegen, unter anderem QRCoder bei GlückBarQrCode. Für die jeweilige Komponente gehen deren Lizenzbedingungen diesen Nutzungsbedingungen vor.

3. Leistungsumfang und Ausschluss von Garantien

Die Software und Online-Werkzeuge werden unentgeltlich im jeweiligen Ist-Zustand bereitgestellt („as is"). Beschreibungen auf den Produkt- und Dokumentationsseiten stellen Beschaffenheits- und Funktionsangaben nach bestem Wissen dar; eine Garantie im Rechtssinne (§ 443 BGB) oder die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist damit nicht verbunden.

Ein Anspruch auf Pflege, Aktualisierung, Fehlerbeseitigung oder dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.

4. Pflichten des Nutzers vor dem Produktiveinsatz (§ 254 BGB)

Da die Programme und Werkzeuge in sensiblen technischen und regulatorischen Umgebungen eingesetzt werden können, treffen Sie als Nutzer vor und während des produktiven Betriebs eigenverantwortliche Prüf- und Kontrollpflichten. Ein Unterlassen dieser Prüfungen begründet im Schadensfall ein Mitverschulden nach § 254 BGB:

  1. Datensicherungs-Software (z. B. Backswift):

Sie sind verpflichtet, jede eingerichtete Datensicherung vor dem Produktivbetrieb sowie anschließend in regelmäßigen, angemessenen Abständen durch vollständige Rücksicherungs- und Konsistenztests (Restore-Tests) auf einem separaten Zielsystem auf Wiederherstellbarkeit und Datenintegrität zu überprüfen. Das bloße fehlerfreie Durchlaufen eines Sicherungslaufs entbindet nicht von der Pflicht zum regelmäßigen Restore-Test. Sie haben zudem stets eine unabhängige Zweitsicherung (3-2-1-Regel) vorzuhalten.

  1. Dokumenten- und Portalabruf-Software (z. B. DocuDown):

Software zum automatisierten Abruf von Dokumenten aus Bank-, Versicherungs- und Drittportalen hängt von den Webseiten, APIs und Sicherheitsverfahren der jeweiligen Anbieter ab. Dritte können ihre Portale jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Sie sind verpflichtet, abgerufene Dokumente und Belege unverzüglich auf Vollständigkeit, Aktualität und Lesbarkeit zu kontrollieren. Verlassen Sie sich insbesondere bei steuerlichen Fristen, Rechtsmittelfristen oder Zahlungszielen niemals auf den automatisierten Abruf ohne stichprobenartige Gegenkontrolle im Originalportal.

  1. Barcode- und Rendering-Software (z. B. GlückBarQrCode):

Die Software erzeugt Symbole nach den Spezifikationen der jeweils gewählten Symbologie. Ob ein Symbol in Ihrer konkreten Umgebung gelesen wird und branchenspezifische Anforderungen (wie securPharm/EU-FMD, DSCSA oder GS1 General Specifications) einhält, hängt von Faktoren außerhalb der Software ab (Druckauflösung, Kontrast, Druckmaterial, Lesegeräteoptik, Serialisierung). Sie sind verpflichtet, jede Konfiguration vor dem erstmaligen Produktiveinsatz und nach jeder Layout- oder Materialänderung an einem Musterausdruck mit dem tatsächlich verwendeten Lesegerät zu scannen und zu verifizieren.

  1. Interaktive Online-Rechner und Konfiguratoren (z. B. PostgreSQL-Konfigurator):

Vom Rechner ermittelte Parameter (etwa für postgresql.conf, sysctl oder Kernel-Einstellungen) stellen unverbindliche Orientierungswerte und Faustformeln für typische Workloads dar (§ 675 Abs. 2 BGB). Sie ersetzen keine qualifizierte Datenbankadministration und kein individuelles Profiling. Konfigurationen dürfen niemals ungeprüft direkt auf Produktivsysteme übernommen werden. Sie sind verpflichtet, jede Konfigurationsänderung vorab auf einem Test- oder Staging-System unter realistischen Lastbedingungen zu erproben und Ressourcen wie Arbeitsspeicher, I/O und Latenzen engmaschig zu überwachen.

5. Gewährleistung und Haftung

Die Überlassung und Nutzung erfolgt unentgeltlich. Für Sach- und Rechtsmängel haftet Glück IT nur bei arglistigem Verschweigen des Mangels (vgl. § 524 BGB).

Im Übrigen haftet Glück IT nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen (vgl. § 521 BGB).

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung aus übernommenen Garantien.

Soweit die Haftung von Glück IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

6. Marken und Kennzeichen

PostgreSQL ist eine eingetragene Marke der PostgreSQL Community Association of Canada. QR Code ist eine eingetragene Marke von DENSO WAVE INCORPORATED. Microsoft, SQL Server, Power BI, Report Builder, Visual Studio und Windows sind Marken der Microsoft-Unternehmensgruppe. Die Softwareprodukte von Glück IT sind unabhängige Entwicklungen und stehen in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Markeninhabern. Alle weiteren Marken- und Produktnamen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen: /kontakt